Unterrichtsstart am Mittwoch, 12.08.20 mit Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schulgemeinde,

laut Faktenblatt des Schulministeriums gelten ab Mittwoch, 12.08.20 folgende neue Regeln zum Schulbetrieb, die ich Ihnen mitteilen möchte.

Welche wichtigen Regelungen und Merkmale des Infektionsschutzes gibt es? 

  • Es besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Die Dauer der Maskenpflicht gilt zunächst bis zum 31.08. Danach wird neu darüber entschieden.
  • Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe findet wie bisher in festen fachbezogenen Kursen statt. Bezüglich der Rückverfolgbarkeit muss eine feste Sitzordnung eingehalten und diese in jeder Unterrichtsstunde und ebenso in vergleichbaren Schulveranstaltungen dokumentiert werden.
  • Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Räume, in denen dies nicht möglich ist, sind für den Unterricht nicht zugelassen.
  • Jede Schule ist aufgefordert, ihre bisher durchgeführten Hygienemaßnahmen fortzuschreiben. In Kürze wird diesbezüglich ein abgeändertes Hygienekonzept geschrieben, das mit Eltern, Schülern und Lehrern kommuniziert und dann auf unserer Homepage veröffentlicht wird.
  • Da die Corona-Warn-App bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leistet, soll die Nutzung der App durch die Schulen empfohlen werden.

Wie ist der Umgang mit vorerkrankten Schülerinnen und Schüler geregelt?

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen soll folgendermaßen umgegangen werden: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird dringend empfohlen. Die Benachrichtigung durch die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erfolgt schriftlich an das Schulsekretariat oder an die betreffenden Abteilungsleiter. Für die betroffenen Schülerinnen oder Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, das Bildungsziel zu erreichen. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Gibt es einen Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben?

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die coronarelevante Vorerkrankung ergibt. Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Anfälligkeit, an COVID-19 zu erkranken, befindet. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Die Benachrichtigung durch die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erfolgt bitte schriftlich an das Schulsekretariat oder den betreffenden Abteilungsleiter.

Wie gehen wir mit auftretenden COVID-19-Fällen um?

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden– bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Bei einem Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens bleibt die Schülerin bzw. der Schüler zunächst für 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil.

Was machen die Schülerinnen und Schüler bei notwendigen Quarantänemaßnahmen?

Die Anwesenheit in der Schule ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Aufgaben zu erledigen.

Wie sieht der Schul- und Unterrichtsbetrieb im kommenden Schuljahr aus?

  • Da eine Befreiung von Lehrkräften vom Präsenzunterricht weiterhin unter bestimmten Bedingungen möglich ist, wird nur eine begrenzte Zahl von Lehrerinnen und Lehrern am Unterrichtsbetrieb beteiligt sein, so dass das Unterrichtsangebot entsprechend angepasst werden muss. Damit wird der Unterricht in einigen Kursen und Klassen in einem Modell aus Präsenz- und Distanzlernen erteilt werden müssen. 
  • Der Beginn der Abschlussprüfungen in den zentralen Abschlussprüfungen Jahrgang 10 und im Abitur wird im kommenden Jahr um jeweils knapp zwei Wochen verschoben. Das gibt den Schulen Gelegenheit, die Schülerinnen und Schüler besser auf die Prüfungen vorzubereiten. Zudem sollen Lehrkräfte in ausgewählten Fächern der allgemeinbildenden Schulen eine erweiterte Aufgabenauswahlmöglichkeit erhalten, um angesichts möglicher Einschränkungen durch die Corona-Pandemie im Interesse der Schülerinnen und Schüler Prüfungen ohne Abstriche am Niveau, aber mit Blick auf die unterrichteten Inhaltsfelder zu ermöglichen. Die Abiturvorgaben gelten unverändert.
  • Der Unterricht im Fach Sport wird möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auch der Schwimmunterricht ist wieder erlaubt. Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.
  • Der Unterricht im Fach Musik findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen sowie die Verwendung von Blasinstrumenten ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

Wie verhält es sich mit dem Mensa- und dem Ganztagsbetrieb?

  • Der Mensabetrieb wird unter Beachtung der notwendigen Hygienevorschriften starten.
  • Ganztagsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder aufgenommen.

Wann beginnt morgens der Unterricht und wie sieht das neue Zeitraster aus?

Der Unterrichtsbeginn wird in der nächsten Zeit zunächst einmal gestaffelt.

Die Zeiten für den Unterrichtsbeginn werden variieren. Dazu entwickeln wir einen Plan, den wir Ihnen baldmöglichst mitteilen.

Davon unabhängig haben wir im letzten Schuljahr bereits beschlossen, dass der Unterricht nach einem veränderten Zeitraster stattfindet. Wir haben uns dazu entschieden, um mehr Unterrichtszeit für die Schüler und Schülerinnen zu gewinnen und um ein einheitliches Raster für beide Sekundarstufen herzustellen.

Zeitraster ab dem Schuljahr 2020/21

1. Stunde  8.00 – 9.00 Uhr 
Pause 10 Minuten
2. Stunde 9.10 – 10.10 Uhr
Frühstückspause
Hofpause
10 Minuten
20 Minuten
3. Stunde 10.40 – 11.40 Uhr
Pause 10 Minuten
4. Stunde 11.50 – 12.50 Uhr
Pause 10 Minuten
5. Stunde 13.00 – 14.00 Uhr
Hofpause 15 Minuten
6. Stunde  14.15 – 15.15 Uhr
Pause 15 Minuten
7. Stunde  15.30 – 16.30 Uhr

 

Verkürztes Zeitraster bei Laufbahn-/Zeugniskonfernzen und bei Hitzefrei
        

Montag, Mittwoch, Donnerstag

1. Stunde  8.00 – 9.00 Uhr  60 Minuten
Pause 9.00 – 9.10 Uhr  
2. Stunde 9.10 – 10.10 Uhr 60 Minuten
Frühstückspause
Hofpause
10.10 – 10.20 Uhr
10.20 – 10.35 Uhr
 
3. Stunde 10.40 – 11.10 Uhr 30 Minuten
4. Stunde 11.10 – 11.40 Uhr 30 Minuten
5. Stunde (OA) 11.40 – 12.10 Uhr 30 Minuten
Zwischenpause 12:10 – 12:20 Uhr  
6. Stunde  12.20 – 12.50 Uhr 30 Minuten
Ende 12:50 Uhr (90 Min. weniger Unterricht)
Zusätzlich nur bei Hitzefrei
Zwischenpause 12.50 – 13.00 Uhr  
7. Stunde 13.00 – 13.30 Uhr 30 Minuten
Unterricht Oberstufe/AG
Ende 13:30 Uhr (120 Min. weniger Unterricht)

Dienstag, Freitag

1. Stunde  8.00 – 9.00 Uhr  60 Minuten
Pause 9.00 – 9.10 Uhr  
2. Stunde 9.10 – 10.10 Uhr 60 Minuten
Frühstückspause
Hofpause
10.10 – 10.20 Uhr
10.20 – 10.35 Uhr
 
3. Stunde 10.40 – 11.10 Uhr 30 Minuten
Hofpause 11.10 – 11.30 Uhr  
4. Stunde 11.30 – 12.00 Uhr 30 Minuten
Zwischenpause 12:00 – 12:10 Uhr  
5. Stunde  12.10 – 12.40 Uhr 30 Minuten
Ende 12:40 Uhr (90 Min. weniger Unterricht)

Wir werden in den kommenden Tagen und vielleicht auch Wochen immer weiter den Schulbetrieb den Vorgaben entsprechend planen und organisieren. In diese Planungen beziehen wir – soweit es möglich ist – Schüler, Eltern und das Schulpersonal mit ein. Haben Sie bitte Verständnis, dass diese Planungen Zeit kosten. Sobald wir nähere Angaben zu verschiedenen Aspekten machen können, werde ich Sie hier über die Homepage informieren.

Unser großer Wunsch ist es, gemeinsam gut und gesund durch diese Zeit zu kommen und dabei unserem Bildungsauftrag gerecht zu werden.

Herzliche Grüße

Karin Rinn

aquarius
mint
sor
talentscout
ruhrnatur
We use cookies

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.