Liebe Schulgemeinde,

in der Presse ist bereits angekündigt worden, dass es in den Schulen Selbsttests für die Schüler*innen geben wird. Dazu haben wir nun genauere Informationen erhalten, die ich an Sie weitergeben möchte.

Zu den Begrifflichkeiten

  • Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.
  • Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.
  • Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Eine Kurzanleitung des Selbsttests findet man auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:

    https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Ort und Zeit der Testung

Grundsätzlich entscheiden die Schulen nach ihren Gegebenheiten über Zeitpunkt und Organisation der Testungen. Wir müssen sicherstellen, dass vor Beginn der Osterferien eine Testung durchgeführt wird.

Die Durchführung soll an der Willy-Brandt-Schule folgendermaßen durchgeführt werden:

Testtage sind: Dienstag, 23.3.21 und Mittwoch, 24.3.21

 

Regelungen für die Jahrgänge 5-9:

Die erste Testung findet am kommenden Dienstag (Gruppe B) und Mittwoch (Gruppe A) in der ersten Stunde bei den dort unterrichtenden Fachlehrer*innen in den regulären Räumen statt.

 

Regelungen für den Jahrgang 10:

Die erste anstehende Testung findet am kommenden Dienstag (Gruppe A UND B) in der ersten Stunde statt. Gruppe B wird durch die dort unterrichtenden Fachlehrer*innen in den regulären Räumen beaufsichtigt.

Gruppe A kommt ausnahmsweise an diesem Dienstag nur für die Testung in der ersten Stunde zur Schule. Für die zweite Stunde werden keine Aufgaben gestellt.

 

Regelungen für den Jahrgang EF:

Die erste anstehende Testung findet am kommenden Dienstag (Gruppe B) und Mittwoch (Gruppe A) in der zweiten Stunde bei den dort unterrichtenden Fachlehrer*innen in den regulären Räumen statt. An beiden Tagen entfällt für die EF die erste Stunde.

 

Regelungen für den Jahrgang Q1:

Die erste anstehende Testung findet am kommenden Dienstag (Gruppe B) in der zweiten Stunde statt. Gruppe B wird durch die dort unterrichtenden Fachlehrer*innen in den regulären Räumen beaufsichtigt. Die erste Stunde entfällt für diese Schüler*innen.

Gruppe A kommt am Mittwoch in der ersten Stunde und wird von den dort unterrichtenden Fachlehrerinnen in den regulären Räumen beaufsichtigt.

 

Regelungen für den Jahrgang Q2:

Die erste anstehende Testung findet am kommenden Dienstag (Gruppe B) und Mittwoch (Gruppe A) in der ersten Stunde bei den dort unterrichtenden Fachlehrerinnen statt.

 

Bei der Durchführung der Selbsttests sollen wir folgende Maßgaben beachten:

Die Testung in der Schule stellt für alle Schüler*innen durch die Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

Die Schüler*innen haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.

Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schüler*innen zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.

Die Selbsttests führen die Schüler*innen unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden.

 

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird.

Die Schulleitung informiert Sie als Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden. In diesem Fall werden Sie persönlich durch einen Abteilungsleiter informiert.

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Sorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler*innen mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler*innen ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

 

Widerspruchserklärung der Eltern

Die Testungen sollten möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schüler*innen in der Schule durchgeführt werden.

Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Sie Widerspruch gegen die Teilnahme Ihres Kindes an der Testung erheben. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind Sie als Eltern.

Dazu erhalten Sie ein Widerspruchsformular, das die Klassenlehrer*innen in den nächsten Tagen an Ihre Kinder austeilen werden. Dieses Formular müssen Ihre Kinder am Testtag mitbringen!

 

Umgang mit Schüler*innen die - bzw. deren Eltern – den Test verweigern

Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen.

 

Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse

Die Lehrkräfte wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen). Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schüler*innen ist dann zulässig.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen einen guten Einblick in das Testverfahren an der Willy-Brandt-Schule geben.

Voraussetzung ist natürlich, dass wir als Schule die Tests auch rechtzeitig erhalten. Wenn das der Fall ist, wird die Testung, wie oben beschrieben, durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an die betreffenden Klassenlehrer*innen.

 

Herzliche Grüße

Karin Rinn

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