Liebe Schulgemeinde,

wir haben folgende (von mir gekürzte) Schulmail erhalten:

Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20.März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

  1. Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20.März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, eine mögliche Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

  1. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Das anlasslose Testen wird in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

In diesem Sinne grüße ich Sie alle herzlich.

Karin Rinn

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